Umschulung für Lizenzinhaber

Flugzeug? Tragschrauber? Trike? Da fällt die Entscheidung schwer… aber warum auf eins festlegen, wenn man ganz einfach auch alles haben kann?

Mit unseren Umschulungen ist das absolut kein Problem. Du kannst so in kurzer Zeit mit wenig Aufwand zusätzliche Lizenzen erwerben, ohne wieder bei Null anfangen zu müssen.

Ganz individuell auf deine Vorkenntnisse wird die Schulung auf dich angepasst und kann sogar als Blockkurs vor Ort stattfinden. Also erweitere doch einfach deinen Horizont in doppeltem Sinn: mehr Fliegen, mehr Möglichkeiten, mehr Erleben. Denn dann hast du die freie Wahl, ob du im Sommer „oben ohne“ im Tragschrauber, lieber gemütliche Streckenflüge im Flugzeug oder im sprichwörtlich fliegenden Wechsel die Freiheit der Lüfte genießen willst. Sei unabhängig von der Jahreszeit und entdecke das Fliegen in all seinen Facetten, Varianten und Formen.

Hier findest du unser breites Angebot an Umschulungen, mit denen du dir ganz einfach all das ermöglichen kannst.

Theorie:

  • Technik, Verhalten in besonderen Fällen und pyrotechnische Einweisung
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

Praxis:

  • Es sind keine Mindeststunden vorgeschrieben.
  • Alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) müssen durchgeführt und nachgewiesen werden
  • Ein Überlandflug mit mindestens 50km Streckenlänge und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

Theorie:

  • Technik, Verhalten in besonderen Fällen und pyrotechnische Einweisung
  • Prüfung wird vom Ausbildungsleiter abgenommen

Praxis:

  • Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit, wovon bis zu 20 Flugstunden und 50 Landungen aus den letzten 24 Monaten auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) durchgeführt und nachgewiesen werden müssen.
  • Folgendes Flüge müssen in der Gesamtflugzeit erfüllt werden:
    • mindestens zwei 200km-Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer
    • Fünf Flugstunden im Alleinflug

Theorie:

  • Technik und Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter

Praxis:

  • Es sind keine Mindeststunden vorgeschrieben.
  • Alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) müssen durchgeführt und nachgewiesen werden
  • Ein Überlandflug mit mindestens 50km Streckenlänge und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat

Theorie:

  • Technik und Verhalten in besonderen Fällen
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Ausbildungsleiter

Praxis:

  • Die praktische Ausbildung umfasst 30 Stunden Flugzeit, wovon bis zu 20 Flugstunden und 50 Landungen aus den letzten 24 Monaten auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Ausbildungsabschnitte (gemäß DAeC-Ausbildungsnachweisheft) durchgeführt und nachgewiesen werden müssen.
  • Auf UL-Trike können bis zu fünf Flugstunden angerechnet werden.
  • Folgendes Flüge müssen in der Gesamtflugzeit erfüllt werden:
    • Mindestens 100 Starts und Landungen auf Tragschraubern
    • Mindestens 5 Stunden mit Fluglehrer
    • Mindestens 5 Stunden im Alleinflug, sowie 20 Allein-Landungen